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WhatsApp hat in vertraulicher Schul-Kommunikation nichts verloren – zu viele Datenschutzdefizite.
Das neue Schuljahr steht vor der Tür und so haben auch Messenger-Dienste wieder Hochkonjunktur. Klassenchats werden eröffnet, Nachmittagsbetreuungsgruppen erstellt. Wer muss was für die Organisation des Schulfestes erledigen? Wohin mit der Krankmeldung? Wie sieht der Vertretungsplan für diese Woche aus? Themen wie diese lassen sich mit einer Messenger-App via Chat mit Kollegen, Eltern und Schülern schnell und einfach erledigen.
Derzeit kommt dabei meist der Branchenprimus WhatsApp zum Einsatz – und der steht aufgrund erheblicher Datenschutzmängel immer wieder massiv in der Kritik. Da WhatsApp nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht in Einklang steht, haben einige Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, den Einsatz für die schulische Kommunikation inzwischen sogar untersagt.
Auf die nützlichen Funktionen eines Messengers müssen Lehrer, Schüler und Eltern deshalb aber nicht verzichten, denn es gibt DSGVO-konforme Alternativen. Diese Checkliste bietet eine Orientierungshilfe für die Auswahl eines schultauglichen Messengers:
Checkliste:
10 Tipps für die Auswahl eines schultauglichen Messengers
1. Messaging mit Komplett-Verschlüsselung ist gewährleistet
Der Messenger sollte nicht nur die Daten auf dem Transportweg verschlüsseln (Ende-zu-Ende), sondern auch die lokalen Daten auf den Endgeräten, sodass der Anbieter zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Inhalte hat.
2. Neben Dateiversand sind weitere Messaging-Features verfügbar
Neben dem Versenden von Nachrichten sollte die Möglichkeit bestehen, Dateien, Bilder, Videos und Sprachnachrichten sowie Standorte unkompliziert zu teilen. Zudem sollten Nachrichten zeitversetzt versendet, Messages mit hoher Priorität versehen und Abwesenheitsnotizen automatisiert verschickt werden können.
3. Gruppen- und Einzelchats haben eine Antwort-Funktion
Das ist die Grundvoraussetzung für eine strukturierte und zielgerichtete Kommunikation in Klassen, Hausaufgabengruppen oder Organisationsteams.
4. Info- und Announcement-Channels konfigurierbar
So können bestimmte Nutzerkreise wie bei einem Newsfeed zentral und gezielt über wichtige Neuigkeiten informiert werden.
5. Messenger Nutzung via Desktop und Smartphone-App
Vor allem für die Lehrkräfte und Verwaltungsangestellten ist es wichtig, den Messenger auch von ihrem PC oder Notebook nutzen zu können.
6. Kontakte des Smartphone-Adressbuchs werden nicht im Klartext an den Anbieter übermittelt oder gespeichert
Das Auslesen der Adressbücher auf den Handys ist einer der Hauptgründe dafür, warum WhatsApp nicht mit dem deutschen Datenschutz vereinbar ist.
7. Anonymes Kommunizieren über IDs
So muss die eigene (meist private) Handynummer nicht an die Chat-Partner herausgeben werden.
8. Einfache und zentrale Nutzerverwaltung
Ein einfach zu bedienendes Management-Cockpit sollte es den Schulen ermöglichen, die Nutzerlizenzen und Nutzerrechte unkompliziert zu verwalten.
9. Kein Tracking und kein Profiling der Nutzer und deren Nutzung
Das muss der Anbieter des Messengers glaubhaft nachweisen können.
10. Kompromissloser Datenschutz sowie DSGVO-Konformität
Nur wenn der Anbieter ein deutsches Unternehmen ist, agiert er unter deutscher Rechtsprechung und unterliegt dem strengen deutschen Datenschutz. Das bedeutet keine Speicherung von personenbezogenen Daten außerhalb der EU und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland.
Für Schulen & deren Lehrkräfte:
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- Kommunizieren via Web Messenger (Desktop)
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